Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den
2. Vorsitzenden oder durch einen der beiden Vor-
sitzenden und dem Kassenwart jeweils gemeinsam.