Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassierer, dem 2. Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder, von denen einer der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein muss. In dringenden Fällen kann der 1. Vorsitzende den Verein allein vertreten. Er hat sodann binnen Wochenfrist die Genehmigung des Vorstandes einzuholen.