| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer.
Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: Zum Erwerb von Grundstücken und zu allen Verfügungen über Grundstücke sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |