Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden 1. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: Zu Grundstücksgeschäften und zu der Aufnahme von Darlehen über mehr als 2.500,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.