Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 DM bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.