Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei einer Verpflichtung des Vereins im Wert von über 5.000,00 EUR je Einzelfall vertritt der Vorstand den Verein gemeinschaftlich.