Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Rechnungsführer, dem Schriftführer, zwei Mitgliedern aus der/den Außenstelle/n, einem Mitglied des Lehrerkollegiums. Jeweils zwei vertreten den Verein gemeinschaftlich, von denen einer entweder der Vorsitzende oder der Rechnungsführer sein soll.