Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und höchstens sechs Beisitzern.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinschaftlich.