Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein jeweils allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zur Aufnahme von Hypotheken und zu Verhandlungen über Grundstücke die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.