Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftwart und dem Jugendwart.
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzen-
den oder den 2. Vorsitzenden jeweils allein, im übrigen vertreten je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.