Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert über 1.000 EUR die Zustimmung zweier weiterer Vorstandsmitglieder erforderlich ist.