Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorsitzenden, einem Schriftführer und zwei Kassenwarten.
Jeweils zwei von ihnen, darunter stets einer der Vorsitzenden, vertreten den Verein gemeinsam.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Schriftführer und zwei Kassenwarten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmiglieder gemeinsam, von denen einer der erste, zweite oder dritte Vorsitzende ist.