| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Spielführer und dem Schatzmeister. Der Schriftführer, der Jugendwart und der Festwart können hinzukommen.
Der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinsam. |