Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeder von ihnen vertritt den Verein allein. Folgende Rechtsgeschäfte dürfen nur von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam abgeschlossen werden: Kreditaufnahmen, Grundstücksverfügungen, der Abschluss bzw. die Aufhebung/Kündigung von Pacht-, Miet-, Leasing- und Arbeitsverträgen.