| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden jeweils allein oder durch den 2. Vorsitzenden mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam. |