| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Sekretär, dem Schatzmeister und dem Programmdirektor.
Der Präsident vertritt den Verein allein. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |