| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Einer der beiden Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinsam. |