Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Rechnungsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder darunter der 1. oder 2. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb und zur Belastung von und Grundstücken und zu allen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme von Krediten die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.