Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenführer, dem Schriftführer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden jeweils allein oder durch den 2. Vorsitzenden mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinschaftlich.