Der geschäftsführende Vorstand, der den Verein gemäß § 26 BGB vertritt, besteht aus der 1.
Vorsitzenden / dem 1. Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden / dem 2. Vorsitzenden, der Schatzmeisterin/
dem Schatzmeister, der Schriftführerin / dem Schriftführer und einer Beisitzerin / eines Beisitzers.
Zwei beliebige Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten den Verein gemeinsam
gerichtlich oder außergerichtlich.