Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Er wird durch den 1. Vorsitzenden oder durch den 2. Vorsitzenden oder durch den 3. Vorsitzenden in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied gerichtlich und außergerichtlich vertreten.