| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten sowie dem Vizepräsidenten und dem Kassenwart.
Die Vorstandsmitglieder vertreten diesen Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein.
Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 5.000,00 Euro verpflichten, ist der Vorstand nur mit zustimmendem Beschluss der 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt. |