| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter entweder der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.
Die Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn zwei Vorstandsmitglieder unterzeichnet haben. |