Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie dem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein bis zu 1000,00 EUR belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende sowie der Kassenführer befugt.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1000,00 EUR belasten, und für Dienstgeschäfte ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes einzuholen.
Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit ausdrücklich begrenzt.