Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter entweder der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.