| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden als Stellvertreter sowie dem Kassenwart.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Vereins-Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von jeweils mehr als 1.000,00 DM bedürfen stets der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |