Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem stellvertretenden 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden und dem stellvertretenden 3. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende 1. Vorsitzende.