Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Pfarrer derjenigen katholischen Kirchengemeinde, in der der Verein seinen Sitz hat als geborenes Mitglied. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, mit Ausnahme des Vorsitzenden und des Kassenwartes, die den Verein jeweils allein vertreten.