Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, der zugleich Pressesprecher ist, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Die Vorstandsmitglieder vertreten diesen Verein jeweils gemeinsam.
Im übrigen vertreten der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende den Verein gemein-
schaftlich.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb, zur Veräußerung, zur Belastung von Grundstücken sowie zu allen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, außerdem zur Aufnahme eines Kredites i.H. von mehr als 10.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.