| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden jeweils allein oder im Falle seiner Verhinderung durch die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam. |