Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, wobei einer der 3 Vorsitzenden beteiligt sein muss.
Zu Rechtsgeschäften, die die Höhe von 3.000,00 DM monatlich übersteigen sowie für Kreditaufnahmen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.