Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses den Verein alleine. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein durch eine einfache Mehrheit der bestellten Vorstandsmitglieder vertreten (§ 26 II BGB).