Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenführer und mindestens zwei Beisitzern.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.