Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Gemeindevorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Sekretär, dem Kassenwart und vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Gemeindevorsitzende oder einer der Stellvertreter.