Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende ist zur alleinigen Vertretung berechtigt. Der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart vertreten den Verein gemeinsam.