Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden, dem Schriftführer sowie dem Kassierer.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 100,00 DM belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende bevollmächtigt.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 100,00 DM belasten, und für Dienstverträge sowie für Grundstücksverträge ist die Vertretungsmacht des Vorstandes insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.