Der vertretungsberechtigte Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten, wobei einer davon der Vorsitzende oder der 1. stellvertretende Vorsitzende sein muss.