Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Schatzmeister und dem 1. Schriftführer. Der Verein wird durch den 1. oder 2. Vorsitzenden mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Der Vorstand darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.