Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden sowie den 2. Vorsitzenden gemeinschaftlich. Jeweils einer von ihnen kann durch den Kassenwart vertreten werden.