Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, unter ihnen müssen der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein.
Bei Kassengeschäften und im Rahmen des Online-Bankings sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister jeweils alleinvertretungsberechtigt.