Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem Kassenwart und ein bis vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, unter ihnen müssen der 2. Vorsitzende oder der Kassenwart sein.
Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.
Der Kassenwart ist für Kassengeschäfte alleinvertretungsberechtigt.