Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der 1. Vorsitzende vertritt bei Rechtsgeschäften bis EUR 300,00 allein.