Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden und vier Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeden Vorsitzenden allein vertreten. Beim Abschluß von schriftlichen Verträgen sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt, darunter stets einer der Vorsitzenden.