Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart dem Schriftwart und dem Jugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Kassenwart, der Schriftwart und der Jugendwart vertreten nur gemeinsam mit einem der Vorsitzenden.