| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden allein vertreten. |