| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.Vorsitzende, der 2.Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Verträgen über 5.000,00 DM sind der 1.Vorsitzende und der 2.Vorsitzende nur gemeinsam vertretungsberechtigt. |