Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und einer nach oben offenen Zahl von Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam.