| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 20.000,00 DM belasten und für Grundstücksverträge braucht er die Zustimmung des Vereinsausschusses. |