Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung des Vereins berechtigt, darunter stets der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.