| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zur Entscheidung über Abschluss und Kündigung von Arbeits-, Referenten und Mietverträgen sowie Investitionen, die einen Betrag von 5.000,00 DM übersteigen, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |